Die Kantensprung Stiftung unterstützt in erster Linie gemeinnützige Projekte in Form von Spenden, Darlehen oder Beteiligungen. Bitte beachten Sie, dass ihre Organisation im gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinne, also steuerbefreit, sein muss.
- Nicht unterstützt werden:
- Einzelpersonen (z.B. Stipendien, Weiterbildungen etc.)
- Organisationen, Projekte und Anlässe mit kommerziellem Hintergrund (z.B. Firmengründungen, -jubiläen)
- Seminare, Symposien, Vorträge oder Kongresse
- Nachträgliche Finanzierungen von Projekten und Vorhaben
- Publikationen und Studien
Gesuche nehmen wir jederzeit entgegen. Bitte verwenden Sie für Ihr Gesuch das Eingabeformular (s.u.) mit Beilagen, Plänen und Bildern.
Bevor Sie ein Gesuch an die Kantensprung Stiftung richten, stellen Sie sicher, dass Ihr Vorhaben mit dem Stiftungszweck übeinstimmt (vgl. Stiftungszweck & Schwerpunkte).
Die Kantensprung Stiftung unterstützt in erster Linie gemeinnützige Projekte. Bitte beachten Sie, dass ihre Organisation im gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinne, also steuerbefreit, sein muss.
- Nicht unterstützt werden:
- Einzelpersonen (z.B. Stipendien, Weiterbildungen etc.)
- Organisationen, Projekte und Anlässe mit kommerziellem Hintergrund (z.B. Firmengründungen, -jubiläen)
- Seminare, Symposien, Vorträge oder Kongresse
- Nachträgliche Finanzierungen von Projekten und Vorhaben
- Publikationen und Studien
Bitte verwenden Sie für Ihr Gesuch das Eingabeformular (s.u.) mit Beilagen, Plänen und Bildern.
Die Eingabetermine im 2025 sind der 25. März, 4. Juni und der 8. Oktober. In dringenden Fällen können auch kurzfristig Entscheide gefällt werden.
Die Adresse für die Einreichung lauet mirjam.wicki@kantensprung-stiftung.ch.